Kurratgeber Badenweiler
- Alltagsstress, berufliche Belastung und schädigende Umwelteinflüsse können uns aus dem Gleichgewicht bringen. Lassen Sie es nicht so weit kommen. Gönnen Sie sich rechtzeitig die notwendige Erholung.
- Ambulanter Kuraufenthalt: Bei dieser Kurform können Sie im Einvernehmen mit Ihrem Arzt den Ort und die Unterkunft weitgehend frei wählen.
- Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten für das medizinische Programm und 90 % der Kurmittelkosten. 10 % der Kurmittel und € 10 pro Verordnung/Rezept müssen Sie selbst zahlen.
- Zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe, Fahrtkosten) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis zu € 13 pro Tag gewähren.
- Ambulante Vorsorgeleistungen (Kuren) können nicht nur zur Behandlung einer bestehenden Erkrankung, sondern auch zur Krankheitsverhütung (Prävention) beantragt werden.
- Die Krankenkassen übernehmen auch ambulante Vorsorgeleistungen. Auch nach den Reformen im Gesundheitswesen gibt es Kuren, die von den Sozialversicherungsträgern ganz oder teilweise bezahlt werden.
- Alle drei Jahre kann eine ambulante Vorsorgeleistung/Badekur beantragt werden. Bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie Ihren Kurantrag mindestens zwei Monate vor der geplanten Therapie bei der Krankenkasse einreichen. Den Antrag sollte Ihr behandelnder Arzt ausfüllen. Diesem entstehen im Falle einer Bewilligung keinerlei negative Folgen für sein Budget! Wird der Antrag abgelehnt, sollten Sie schriftlich dagegen Einspruch einlegen – am Besten mit Hilfe Ihres Arztes.
- Ihr Badearzt in Badenweiler ist aufgrund seiner Erfahrung und Kenntnis der Badenweiler Heilmittel besonders geeignet, Sie als Versicherten während Ihres Aufenthaltes zu betreuen und die qualifizierte Durchführung der Heilmittelbehandlung zu gewährleisten. Selbstverständlich kann aber auch Ihr Vertragsarzt am Heimatort Heilmittel verordnen. Welche Heilmittel bei welchen Erkrankungen angewandt werden sollen, ist in einem Heilmittelkatalog erläutert. Dieser Katalog liegt jedem Arzt vor.
- Bei der Verordnung von Heilmitteln müssen Sie 10 % der Kosten als Zuzahlung selbst tragen. Früher lag dieser Anteil sogar bei 15%! Zusätzlich müssen Sie € 10 pro Verordnung/Rezept bezahlen. Diese Regelung gilt sowohl bei ambulanten Vorsorgeleistungen wie auch im Bereich der ambulanten Krankenbehandlung
- Zuschüsse für einen Gesundheitsurlaub werden von einigen Krankenkassen mittlerweile angeboten, so genannte Präventionswochen zur Krankheitsvorbeugung mit den Schwerpunkten Bewegung, Ernährung, Entspannung. Die Krankenkassen bezuschussen dies mit bis zu € 150! Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über Ihre Möglichkeiten.
Wellnesspauschalen
Ein geschenkter Tag
1
Übernachtung
| ab € 205,-- Preis pro Person
(Sonnen Doppelzimmer - Ruhe finden und genießen)
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Entspannung & Erholung
2
Übernachtungen
| ab € 306,-- Preis pro Person
(Sonnen Doppelzimmer - Ruhe finden und genießen)
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3
Übernachtungen
| ab € 422,-- Preis pro Person
(Sonnen Doppelzimmer - Ruhe finden und genießen)
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4
Übernachtungen
| ab € 532,-- Preis pro Person
(Sonnen Doppelzimmer - Ruhe finden und genießen)
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5
Übernachtungen
| ab € 602,-- Preis pro Person
(Sonnen Doppelzimmer - Ruhe finden und genießen)
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6
Übernachtungen
| ab € 718,-- Preis pro Person
(Sonnen Doppelzimmer - Ruhe finden und genießen)
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Freundinnen Tage
2
Übernachtungen
| ab € 488,-- Preis pro Person
(Sonnen Doppelzimmer - Ruhe finden und genießen)
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Männersache
2
Übernachtungen
| ab € 437,-- Preis pro Person
(Sonnen Doppelzimmer - Ruhe finden und genießen)
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