Angebot:
Heimatglück

4 ÜN ab € 300 

Unsere AGB

1. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder der Tagungsraum bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Die mit der Zimmerreservierung bestätigte Pensionsvereinbarung gilt für die Zeit Ihres Aufenthaltes. Nicht eingenommene Mahlzeiten werden nicht erstattet. Bei Umbestellung der reservierten Halbpension wird diese erst ab dem kommenden Tag verrechnet.

3. Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Tagungsräumen oder Arrangements werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

für Individualreisende

  • a) bis 30 Tage vor Ankunft 30 % der vereinbarten Leistungen
  • b) 29 bis 21 Tage vor Ankunft 50 % der vereinbarten Leistungen
  • c) 20 bis 14 Tage vor Ankunft 70 % der vereinbarten Leistungen
  • d) 13 bis 7 Tage vor Ankunft 80 % der vereinbarten Leistungen
  • f) 6 bis 0 Tage vor Ankunft 90 % der vereinbarten Leistungen

für Gruppenreisende (ab 4 Zimmer) & Messereisende

  • a) bis 180 Tage vor Ankunft 30 % der vereinbarten Leistungen
  • b) 179 bis 90 Tage vor Ankunft 50 % der vereinbarten Leistungen
  • c) 89 bis 30 Tage vor Ankunft 70 % der vereinbarten Leistungen
  • d) 29 bis 14 Tage vor Ankunft 80 % der vereinbarten Leistungen
  • e) 13 bis 0 Tage vor Ankunft 90 % der vereinbarten Leistungen

Dies gilt auch bei vorzeitiger Abreise. Grundsätzlich wird sich das Hotel bemühen, nicht in Anspruch genommene Reservierungen anderweitig zu vergeben. Gelingt dies, so entstehen dem Besteller keinerlei Kosten.

4. Rücktritt des Hotels

a) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Gegenstand vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

b) Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

c) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • der Gegenstand unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht wurde;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

d) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

5. Zur Absicherung Ihrer Reservierung empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktritt-Versicherung. Ein Formblatt mit Überweisungsträger stellen wir gerne zur Verfügung. Auch unter www.hansemerkur.de besteht die Möglichkeit, eine Reiserücktritts-Versicherung abzuschließen.

6. Die Zimmer stehen dem Gast am Tag der Anreise ab 15 Uhr und am Tag der Abreise bis 11 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Anreisen nach 22 Uhr bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Der Einlass in das Hotel nach 22 Uhr ist nicht mehr automatisch gewährleistet.

7. Wenn ein bestimmtes Zimmer aufgrund einer Doppelbelegung nicht zur Verfügung steht, so kann der Hotelier ein gleichwertiges Zimmer zur Verfügung stellen.

8. Reservierungen, die kein Abendmenü beinhalten, sind nicht automatisch mit einer Tischreservierung in unserem Restaurant verbunden. Wir bitten, unserer Rezeption eine Reservierung ausdrücklich und rechtzeitig mitzuteilen.

9. Gutscheine sind für das laufende Kalenderjahr gültig. Bei Gutscheinen mit einer Leistungsbeschreibung wird der Betrag zugrunde gelegt, der zum Zeitpunkt des Ausstellungsdatums feststand; Differenzen werden dem Gast belastet.

10. Das Hotel behält sich aus organisatorischen Gründen vor, der Personenzahl entsprechend den Veranstaltungsraum auszusuchen.

11. Um bei Gruppenbuchungen (ab 5 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer/Besteller verpflichtet, dem Hotel bis sieben Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.

12. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

13. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

a) Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.

b) Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

c) Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl kann das Hotel die vereinbarten Preise neu festsetzen sowie die bestätigten Räume tauschen, es sei denn, dies ist dem Kunden unzumutbar.

d) Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

14. Im gesamten Bereich des Hotels ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht erlaubt.

15. Vergütung wird unmittelbar vor der Abreise fällig. Dauert der Aufenthalt länger als zwei Wochen, so ist das Hotel berechtigt, nach jeweils zwei Wochen eine Teilzahlung für den zurückliegenden Zeitraum zu verlangen.

16. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

17. Für Sach- und Körperschäden übernimmt das Hotel keine Haftung, es sei denn, die Schäden sind auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung zurückzuführen.

18. Wenn die reservierte oder bestellte Leistung nicht verfügbar ist, so ist das Hotel berechtigt, sich von dem Gastaufnahmevertrag zu lösen. In diesem Fall verpflichtet sich das Hotel, Sie unverzüglich über die Nichterfüllbarkeit zu informieren und erstattet Ihnen die bereits erbrachten Leistungen. Die Erstattung darüber hinausgehender Kosten ist ausgeschlossen.

19. Hunde im Hotel

Das Hotel nimmt Hunde auf. Die Anzahl und Größe der Hunde ist bei der Reservierung anzugeben. Aus hygienischen Gründen ist es untersagt, den Hund mit in den Frühstücksraum zu bringen, gerne wird Ihnen in diesem Fall ein Tisch in der Hotelhalle gerichtet.

20. Nichtraucherschutz

Wir bitten die gesetzlichen Auflagen einzuhalten – das Hotel verfügt über keine ausgewiesenen Raucherzimmer.

21. Zusätzliche Regelung für Tagungen und Seminare

Reservierte Tagungsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Tagungsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel.

22. Zusätzliche Regelung für Reisebüros

Reisebüroprovisionen werden lediglich auf den jeweiligen Logisanteil der Buchung gewährt.

23. Bei Erscheinen einer neuen Preisliste verliert die alte ihre Gültigkeit.

24. Gerichtsstand ist der Betriebsort.

25. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.